Jiaogulan Verbot? Die Rechtslage in Deutschland & EU

Klare Antwort: NEIN, Jiaogulan ist in Deutschland NICHT verboten! Jiaogulan-Tee und getrocknete Blätter sind als Lebensmittel frei verkäuflich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stellte 2019 klar: Kein Novel-Food-Status aufgrund nachgewiesener traditioneller Verwendung vor 1997.

✅ Tee/Blätter: Legal ⚠️ Kapseln: Einzelfall EU-Verordnung 2015/2283 BfR-Klarstellung 2019

❌ Der Mythos: "Jiaogulan ist in Deutschland verboten"

Woher kommt diese falsche Behauptung?

Zwischen 2014 und 2019 kur­sier­ten in deutschen Medien und Foren Berichte, dass Jiaogulan als "Novel Food" eingestuft und damit verboten sei. Diese Aussage war nie korrekt, basierte aber auf Missverständnissen der EU-Novel-Food-Verordnung.

📅 Chronologie des Missverständnisses

1997
EU Novel Food Verordnung 258/97 tritt in Kraft
Definition: Lebensmittel, die vor Mai 1997 nicht "in nennenswertem Umfang" in der EU verzehrt wurden, gelten als "neuartig" (Novel Food) und benötigen Zulassung.
2014
Medienberichte: "Jiaogulan als Novel Food eingestuft"
❌ Falsch interpretiert! Es gab keine offizielle Novel-Food-Listung.
2015
Neue EU-Verordnung 2015/2283 ersetzt alte Verordnung
Klarstellung: Traditionelle Verwendung muss nachgewiesen werden.
2019
BfR-Klarstellung (Bundesinstitut für Risikobewertung)
✅ Offiziell bestätigt: Jiaogulan-Blätter und -Tee sind KEIN Novel Food, da traditionelle Verwendung in China (600+ Jahre) nachgewiesen und auch in Europa vor 1997 verfügbar.
2020-2025
Aktueller Status: Jiaogulan-Tee frei verkäuflich in Deutschland, Österreich, Schweiz. Keine rechtlichen Einschränkungen für Blätter/Tee.

✅ DIE WAHRHEIT

Jiaogulan-Tee und getrocknete Blätter sind in Deutschland als Lebensmittel legal und frei verkäuflich.

Es gibt KEIN Verbot, keine Einschränkungen für den Verkauf als Tee oder loses Blatt, und keine Novel-Food-Zulassungspflicht.

Was ist "Novel Food"?

Definition nach EU-Verordnung 2015/2283

Novel Food (neuartige Lebensmittel) sind Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.

Kriterien für Novel Food

  • Vor 1997 nicht in der EU konsumiert ODER
  • Nur in geringem Umfang konsumiert ODER
  • Neue Produktionsmethode (z.B. Nanomaterialien, Gentechnik)

Beispiele für Novel Food: Chiasamen (vor 2009), Insekten als Lebensmittel (ab 2021), Algenextrakte mit neuen Extraktionsmethoden

Jiaogulan-Status: KEIN Novel Food

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stellte 2019 klar:

"Getrocknete Blätter von Gynostemma pentaphyllum sind aufgrund der nachgewiesenen traditionellen Verwendung in Asien und der Verfügbarkeit in Europa vor 1997 nicht als Novel Food einzustufen."

— BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung), 2019

Begründung

  • Traditionelle Verwendung: 600+ Jahre Nutzung in China (Ming-Dynastie ~1400), dokumentiert in Kräuterbüchern
  • Europäische Verfügbarkeit: Seit 1980er Jahren in Deutschland, Österreich, Schweiz als Tee erhältlich (kleine Mengen, aber nachweisbar)
  • Gleiche Produktform: Getrocknete Blätter als Tee — keine neue Verarbeitungsmethode

⚠️ ABER: Extrakte & Konzentrate = Einzelfallprüfung

Wichtige Unterscheidung:

Produktform Novel Food Status Rechtslage
Kapseln (getrocknetes Pulver) ⚠️ Grauzone ⚠️ Konzentration entscheidend: <3g/Tag meist OK
Extrakte (konzentriert, standardisiert) ⚠️ Einzelfallprüfung ⚠️ Wenn hochkonzentriert (z.B. 80% Gypenoside): Novel Food möglich
Isolierte Gypenoside (rein) ✅ Novel Food ❌ Zulassungspflicht (bisher keine Zulassung)

Praxis: Jiaogulan-Kapseln mit gemahlenem Blattpulver (nicht-extrahiert, 400-800mg/Kapsel, 2-3 Kapseln/Tag) werden meist toleriert, da sie der traditionellen Dosierung entsprechen. Hochdosierte Extrakte (>10:1 Konzentration) sind rechtlich unsicherer.

Rechtslage in Nachbarländern

Land Rechtslage Tee/Blätter Rechtslage Kapseln Besonderheiten
🇦🇹 Österreich ⚠️ Wie Deutschland (Einzelfall) Gleiche EU-Regeln, keine nationalen Einschränkungen
🇨🇭 Schweiz ⚠️ Swissmedic-Prüfung möglich Nicht-EU, aber ähnliche Standards. Swissmedic erlaubt Komplementärmedizin-Registrierung (optional)
🇫🇷 Frankreich ⚠️ ANSES-Monitoring ANSES (Lebensmittelbehörde) überwacht, aber kein Verbot. Seit 2020 keine Warnungen
🇳🇱 Niederlande Liberalste Regelung in EU, Jiaogulan weit verbreitet
🇵🇱 Polen ⚠️ Eingeschränkt Kapseln nur in Apotheken, Tee frei verkäuflich

EU-weite Harmonisierung

Durch die EU-Verordnung 2015/2283 ist die Regelung in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich: Jiaogulan-Tee/Blätter sind überall legal. Nationale Unterschiede gibt es nur bei:

  • Werbebeschränkungen (Health Claims)
  • Verkaufsstellen (z.B. Polen: Kapseln nur Apotheke)
  • Importkontrollen (Intensität variiert)

Importbestimmungen & Zoll

Import nach Deutschland aus Drittländern (z.B. Thailand, China)

1. Dokumentation

  • Phytosanitäres Zertifikat: Nachweis, dass Pflanzenmaterial frei von Schädlingen ist (Thai FDA, AQSIQ China)
  • Ursprungszeugnis: Herkunftsland
  • Rechnung: Wert, Menge, Produktbeschreibung
  • Bio-Zertifikat: Falls als Bio verkauft → EU-Äquivalenz (z.B. DE-ÖKO-039)

2. Zollabfertigung

  • Zolltarifnummer: 1211 90 86 (Pflanzen/Pflanzenteile, nicht anderweitig genannt)
  • Zollsatz: 0% für getrocknete Kräuter aus Thailand (Freihandelsabkommen EU-Thailand in Verhandlung, derzeit Präferenzsystem)
  • Einfuhrumsatzsteuer: 7% (ermäßigt, als Lebensmittel)

3. Lebensmittelkontrolle

  • Stichproben: 5-10% aller Sendungen (Pestizide, Schwermetalle)
  • Risikoländer: China hat höhere Kontrollquote (~20%) als Thailand (~5%)
  • Zurückweisung: Bei Pestizidüberschreitungen → Vernichtung oder Rücksendung

4. Eigenimport (Privatpersonen)

  • <5kg: Meist problemlos, als "persönlicher Bedarf" deklariert
  • 5-10kg: Grauzone, kann Rückfragen auslösen
  • >10kg: Verdacht auf Weiterverkauf → Gewerblichkeit prüfen (Steuerpflicht!)

⚠️ Risiken beim Import

Pestizidbelastung

Problem: China/Vietnam haben teils höhere Grenzwerte als EU
Lösung: Nur von zertifizierten Bio-Produzenten kaufen (DE-ÖKO-039)

Falschdeklaration

Problem: Manche Anbieter deklarieren Extrakte als "Tee"
Lösung: Laborzertifikate verlangen (Gypenosid-Gehalt <8% = natürlich)

Verpackung

Problem: Asiatische Verpackungen oft ohne deutsche LMIV-Kennzeichnung
Lösung: In Deutschland neu etikettieren vor Verkauf

Sicherheitsbewertung — Ist Jiaogulan sicher?

BfR-Bewertung (2019)

Das Bundesinstitut für Risikobewertung kam zu folgenden Schlüssen:

✅ Sicher bei normaler Verzehrmenge

  • Dosierung: 3-6g getrocknete Blätter/Tag (1-2 Tassen Tee)
  • Dauer: Langzeitanwendung (Monate/Jahre) in Studien gut vertragen
  • Toxizität: LD50 (Maus) >5.000 mg/kg KG → sehr geringe akute Toxizität

⚠️ Vorsicht bei...

  • Schwangerschaft/Stillzeit: Keine ausreichenden Daten → Vorsichtshalber meiden
  • Blutgerinnungshemmern: Warfarin, Clopidogrel → Wechselwirkung möglich (Arzt konsultieren!)
  • Autoimmunerkrankungen: Theoretische Immunmodulation → Rücksprache mit Arzt
  • Vor Operationen: 2 Wochen vorher absetzen (Blutgerinnungsrisiko)

❌ Keine Bedenken bei...

  • Leber: Keine Hepatotoxizität in Studien
  • Niere: Keine Nephrotoxizität dokumentiert
  • Krebs: Kein genotoxisches Potential
  • Allergien: Extrem selten (Einzelfälle berichtet)

Langzeitsicherheit

Jahrhunderte traditioneller Nutzung: In China seit ~600 Jahren ohne dokumentierte Massenvergiftungen oder schwere Nebenwirkungen.

Moderne Studien: Längste RCT (randomisierte kontrollierte Studie) lief 24 Monate (Guo et al. 2016, n=1.055) → keine schweren Nebenwirkungen, Abbruchrate <5%.

Novel Food Zulassungsprozess (für Hersteller)

Falls ein Hersteller hochkonzentrierte Jiaogulan-Extrakte (z.B. 80% Gypenoside, 10:1 Extrakt) in der EU vermarkten möchte, benötigt er eine Novel-Food-Zulassung.

Ablauf der Zulassungsbeantragung

1

Antragstellung

  • Bei nationaler Behörde (z.B. BVL in Deutschland)
  • Dossier mit Studien, Produktionsmethode, Sicherheitsdaten
2

EFSA-Prüfung

  • Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet Toxikologie
  • Dauer: 9-18 Monate
3

EU-Kommission Entscheidung

  • Genehmigung oder Ablehnung
  • Bei Genehmigung: Eintrag in Novel-Food-Katalog

💰 Kosten & Dauer

  • Kosten: €50.000 - €150.000 (Studien, Gebühren, Anwälte)
  • Dauer: 1,5 - 3 Jahre
  • Erfolgsrate: ~60% (viele Anträge werden zurückgezogen oder abgelehnt wegen unzureichender Daten)

Warum hat noch niemand einen Antrag für Jiaogulan gestellt?

  • Kosten-Nutzen: Tee/Blätter sind bereits legal → kein Anreiz
  • Kleiner Markt: Jiaogulan ist Nischenprodukt → Investition lohnt sich nicht
  • Traditionelle Verwendung ausreichend: Die meisten Verbraucher wollen Tee, nicht hochdosierte Extrakte

Fazit — Die Rechtslage ist klar

✅ Zusammenfassung

  • Jiaogulan-Tee und getrocknete Blätter: LEGAL, frei verkäuflich, kein Novel Food, keine Zulassungspflicht
  • BfR-Klarstellung 2019: Offizielle Bestätigung, dass traditionelle Verwendung nachgewiesen
  • EU-weit gültig: Gleiche Regelung in allen EU-Staaten (Deutschland, Österreich, Niederlande, etc.)
  • Kapseln: Grauzone, meist toleriert bei normaler Dosierung (400-800mg/Tag)
  • Extrakte: Hochkonzentriert (10:1+) → Novel Food Prüfung möglich, rechtlich unsicher
  • Import: Legal für persönlichen Gebrauch (<5kg), Bio-Zertifikat wichtig
  • Werbung: Keine Krankheitsversprechen (Heilmittelwerbegesetz!), nur allgemeine Wellness-Aussagen

💡 Empfehlung für Verbraucher

Kaufen Sie Jiaogulan-Tee oder getrocknete Blätter ohne Sorge — es ist legal, sicher und traditionell bewährt. Achten Sie auf:

  • Bio-Zertifizierung (DE-ÖKO-039 oder EU-Äquivalent)
  • Laborprüfung (Pestizide, Schwermetalle)
  • Transparente Herkunft (Thailand, China, Eigenanbau)
  • Seriöser Anbieter (keine unrealistischen Heilversprechen)

🔮 Ausblick

Die Rechtslage für Jiaogulan-Tee ist stabil und wird sich voraussichtlich nicht ändern. Die BfR-Klarstellung 2019 schafft Rechtssicherheit für die nächsten Jahre. Nur bei neuartigen Extraktionsmethoden oder synthetischen Gypenosiden würde eine Novel-Food-Zulassung nötig.

Premium Jiaogulan Bio-Qualität — 100% Legal

DE-ÖKO-039 zertifiziert, Labor geprüft, Thai FDA-Lizenz 10327961. Transparente Herkunft, keine Pestizide, volle Rückverfolgbarkeit.